Ich möchte Sie darüber informieren, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlungskosten von Heilpraktikern nicht übernehmen.
Gesetzlich versicherte Patienten haben die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Mitglieder privater Zusatzversicherungen, privater Krankenversicherungen oder Beihilfeberechtigte können einen (Teil-)Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Ob und welchem Umfang das bei Ihnen der Fall ist, klären Sie selbst mit Ihrer Versicherung. Ebenso führen Sie das Erstattungsverfahren gegenüber Ihrer Versicherung eigenverantwortlich durch.
Mein Honoraranspruch bleibt davon unberührt.
Da die Kosten von der Behandlung / Therapie abhängen und die, bei jedem Patienten individuell, je nach Anliegen, auch unterschiedlich viele Sitzungen in Anspruch nehmen können, besprechen wir die voraussichtlichen Kosten im persönlichen Kontakt, selbstverständlich gerne auch telefonisch.