Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Ich möchte Sie darüber informieren, dass die gesetzlichen Krankenversiche­rungen die Behandlungskosten von Heilpraktikern nicht übernehmen.
Gesetzlich versicherte Patienten haben die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Mitglieder privater Zusatzversicherungen, privater Krankenversicherungen oder Beihilfe­berechtigte können einen (Teil-)Erstattungsanspruch der Behandlungs­kosten gegenüber ihrer Ver­siche­rung haben. Ob und welchem Umfang das bei Ihnen der Fall ist, klären Sie selbst mit Ihrer Versicherung. Ebenso führen Sie das Erstattungsverfahren gegenüber Ihrer Versicherung eigen­verantwortlich durch.
Mein Honoraranspruch bleibt davon unberührt.

Da die Kosten von der Behandlung / Therapie abhängen und die, bei jedem Patien­ten individuell, je nach Anliegen, auch unterschiedlich viele Sitzungen in Anspruch nehmen  können, besprechen wir die voraussichtlichen Kosten im persönlichen Kontakt, selbst­verständ­lich gerne auch telefonisch.